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Ablauf einer Psychotherapie

Bevor die eigentliche Psychotherapie beginnt, finden einige vorbereitende Probesitzungen statt. Bei diesen probatorischen Sitzungen entscheidet sich, ob eine Behandlung stattfinden soll. Entscheiden Sie sich zur Fortführung der Therapie bei mir, wird auf der Basis des Ausprägungsgrads der Symptomatik ein bestimmtes Stundenkontingent bei der Krankenkasse beantragt.

Wenn Sie oder Ihr Kind sich bei mir vorstellen möchten, melden Sie sich bitte bei mir und vereinbaren einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde. In diesem Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen. Ebenso klären wir bei diesem Termin die Formalitäten und die Organisation rund um die Diagnostik und um eine anschließende Therapie.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Versichertenkarte ihrer Krankenkasse
  • Vorbefunde, sofern bereits vorhanden
  • ausgefüllte Formulare, z. B. Anmelde- und Anamnesebogen, die Sie vorab per E-Mail erhalten haben.

Kosten einer Psychotherapie

Wir (Dipl.-Psych. Dieter Eckel und ich) nehmen sowohl gesetzlich Versicherte aller Krankenkassen als auch Privatpatienten an. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen vollständig die Kosten einer Psychotherapie. Dazu wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Beim Ausfüllen biete ich Ihnen Hilfestellung an.

In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen die Kosten einer Behandlung durch approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Allerdings hängt die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Privatversicherten maßgeblich von den genauen Vertragsinhalten ab. Daher bitte ich Sie, die Übernahme der Kosten unbedingt vor dem Beginn der Therapie mit ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären. Das Honorar des Psychotherapeuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Ethik-Richtlinien in der Psychotherapie

Ich lege allergrößten Wert auf die Einhaltung der ethischen Arbeitsrichtlinien, die für Psychotherapeuten verbindlich sind. Diese professionellen Grundsätze sollen sicherstellen, dass eine vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Patienten und seinem Therapeuten aufgebaut werden kann. Denn Vertrauen ist die Basis einer erfolgreichen Psychotherapie.

Eine dieser Maximen besagt, dass der Therapeut die volle Verantwortung für die Beziehung zum Patienten trägt. Die Grundhaltung des Psychotherapeuten soll davon geprägt sein, das seelische Leid seiner Patienten zu heilen oder lindern zu wollen – denn das ist das Ziel seiner Arbeit. Dies beinhaltet unter anderem die umfassende Information des Patienten über die Rahmenbedingungen der Therapie.

Auch die Schweigepflicht gehört selbstverständlich zu den ethischen Prinzipien. Als Psychotherapeutin bin ich meinen Patienten gegenüber grundsätzlich zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Die Schweigepflicht schützt somit den Patienten und erhält das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Therapeuten.

Die Psychotherapeutin hat ebenso eine Verpflichtung zur Selbstreflexion und Selbstverantwortung. Das bedeutet, dass sie fortwährend ihre Mitwirkung am psychotherapeutischen Prozess kritisch reflektiert. Dies kann auch im Rahmen einer Supervision erfolgen.


Aktualisiert: 18. Mai 2024